Stefan Schilling liefert eine rechtliche, rechtsvergleichende und rechts¿konomische Analyse einer St¿rerhaftung der Domainvergabestelle (DENIC) bei Verletzung von Kennzeichenrechten durch Internet-Domainnamen. Die Vergabestellen sind durch ihre Registrierungst¿gkeit unweigerlich Mitverursacher dieser Rechtsverletzungen. Die Untersuchung soll einen Beitrag dazu leisten, die Problematik der Kennzeichenverletzungen durch Domainnamen unter dem Blickwinkel einer Drittparteienhaftung zu einer rechtlich und ¿konomisch sinnvollen L¿sung zu bringen.
Schilling untersucht, inwieweit die haftungsrechtliche Einbeziehung der Vergabestellen geeignet w¿, Anreize zu setzen, Kennzeichenverletzungen schon von vornherein pr¿ntiv zu vermeiden oder zumindest effektiv zu l¿sen. Bei der Gesamtheit der deutschen Internetdomains handelt es sich um ein ¿ffentliches Gut, was Auswirkungen auf die an deren Verwalter zu stellenden Anforderungen haben muss. Hier erscheint dem Verfasser das gesetzlich geregelte Eintragungsverfahren f¿r Marken beim DPMA als denkbares Vorbild.