Einstehen m?ssen f?r das Verhalten Dritter. Dabei handelt es sich vor allem in der Sachschadenversicherung um ein gro?es Problem in der Versicherungsbranche. Grunds?tzlich wird der Versicherungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem (einzelnen) Versicherungsnehmer geschlossen. Auch der Gesetzestext beschreibt den Versicherungsnehmer w?rtlich als einzelne Person. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche M?glichkeiten und Varianten, in denen auch sonstige Personen Einfluss auf diese Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft haben k?nnen. Sowohl das ?sterreichische, als auch das deutsche Gesetz geben diesbez?glich keine genauen Antworten um dieses Problem zu l?sen. Obwohl in beiden L?ndern ein nahezu wortgleiches Versicherungsvertragsgesetz angewendet wird, interpretieren sie dieses, was das Verschulden Dritter betrifft, komplett verschieden. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, warum beide L?nder eine unterschiedliche Herangehensweise anwenden und die Entwicklung der Rechtssprechung beider L?nder analysieren bzw. gegen?berstellen.