Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorized Economic Operator) wird im Zollrecht der EU ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt. Die Bewilligung des AEO-Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft.Hat ein Unternehmen den Status AEO, dann genießt es bei den Zollbehörden einen Vertrauensvorschuss und kann innerhalb der gesamten EU Bewilligungen für Zollverfahren ohne erneuerte umfangreiche Überprüfung erlangen. Dieses Praxishandbuch erklärt das AEO-Bewilligungsverfahren, die jeweiligen AEO-Begünstigungen sowie das AEO-Selbstbewertungsverfahren und stellt somit eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe dar.Das AEO-VerfahrenAEO-StatusAEO-KriterienAntrags- und BewilligungsverfahrenInformationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und mit anderen staatlichen StellenVerwaltung und BewilligungDie AEO-BegünstigungenAEO-Antrag und Selbstbewertung
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