Zum Werk
Der Bundestag hat am 25. M?rz 2021 einen Gesetzentwurf der gro?en Koalition zur Einf?hrung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlpr?fung, Immunit?t und Gesch?ftsordnung ge?nderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Ausl?sung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verst?ndnis von Interessenvertretung wird in der Praxis f?r gro?e Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verb?nden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die im Bereich Lobbyismus als Berater arbeiten, wird dies einen dementsprechend gro?en Beratungsbedarf ausl?sen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen besch?ftigen. Ebenso werden die hiermit einhergehenden Fragen auch die Mandatstr?ger sowie die Bundesministerien besch?ftigen.
Vorteile auf einen Blickh?chste Aktualit?t der Kommentierungvon ausgewiesenen Expertendetaillierte und dennoch kompakte Kommentierung anhand des Gesetzestextes
Zielgruppe
F?r Interessenvertretende, Verb?nde, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, B?ros von Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesministerien.
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