Das Konzept der Einwilligung dient im Internet haufig als Rechtfertigungsgrund zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch handelt es sich bei der Nutzung der verschiedenen digitalen Dienste tatsachlich, wie vorgeschrieben, um eine "freiwillig" und "in informierter Weise" abgegebene Erklarung? Zur Beantwortung dieser Frage fuhrt Robert Rothmann eine rechtssoziologische Studie durch, die den normativen Anforderungen des Rechtssystems empirische Fakten gegenuberstellt. Anhand von Facebook wird untersucht, ob die Betroffenen wissen, welche Rechte ihnen zustehen, in welche Bestimmungen sie eingewilligt haben und inwiefern uberhaupt eine gultige Willensbekundung vorliegt. Auf Basis dieser Einblicke erfolgt eine Diskussion der praktischen Ausverhandlung informationeller Anspruche im Kontext des digitalen Massengeschafts und ein systematischer Nachweis des damit verbundenen rechtspolitischen Handlungsbedarfs.