2,5 Billionen Euro (2005) der in Rechnung gestellten Umsätze zwischen Unternehmen führen
zu großem Aufwand in der Wirtschaft, aber zu keinem umsatzsteuerlichen Ertrag beim
Fiskus, sog. Nullsummenspiel (Besteuerung i.V.m. Vorsteuerabzug)
Umsatzsteuer:Endverbrauchsteuer
bisher: Besteuerung aller Zwischenstufen; Rückvergütung durch Vorsteuerabzug, hoher Aufwand, unsystematisch;
Befreiungen: vielfältig, kompliziert in der Fallgestaltung;
Binnenmarkt: Unterschiede in der Steuerbemessung schaffen Anreiz zum Steuerbetrug;
Öffentliche Hand: wird beim Erwerb von Gütern, Leistungen als Verbraucher behandelt, ist Steuerschuldner und - Gläubiger zugleich
Reformvorschlag: Endverbrauchsteuer
Keine Besteuerung: bei Leistungen zwischen Unternehmen;
von Leistungen an die Öffentliche Hand;
Integration von Verkehrsteuern in die Umsatzsteuer, wenn einer Verkehrsteuer ebenfalls Umsätze zu Grunde liegen, so etwa bei Grunderwerb-, Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer;
Steuerbefreiungen: werden beibehalten, wenn sie internationaler Übung entspringen;
Steuersatz: einheitlich
Die Chance: §§ 1 bis 31 UStG NEU !!!
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